Ich habe gerade das Grundgesetz neu entdeckt. Und ich staune nicht schlecht: Es hat seit 23.5.1949 nichts von seiner Würde und Mitmenschlichkeit verloren.
Wir haben in unserer deutschen Geschichte die Würde des Menschen mit Füssen getreten – so wie es nur wenige Völker getan haben. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes beginnen daher mit Grundrechten (Artikel 1-19), die für alle Menschen gelten – ganz gleich welcher Religionen sie angehören, wo sie oder ihre Eltern geboren wurden, welche Haut- oder Augenfarbe sie haben.
Es ist gut, wenn das Grundgesetz Gesichter bekommt… Die Autoren dieses Videos haben es sich auf die Stirn geschrieben, auf die Arme, die Hände, den Hals, den Rücken… Und auf einmal hat unsere Verfassung Hand und Fuss – und eine Sprache, die unter die Haut geht.
Nachdem ich das Video gesehen habe, habe ich noch einmal jeden Artikel der Grundrechte genau gelesen. Was für eine kraftvolle Verfassung wir haben… Hier wird Vielfalt bewusst eingeladen, und zum Fundament unseres gesellschaftlichen Miteinanders erklärt. Flüchtlinge sind willkommen, Unterschiede werden begrüßt und Widerstand ist erwünscht.
Wenn jemand daran gehindert wird, zu lieben oder zu leben wie er will, dann steht auf….
Das Grundgesetz ist eine Einladung zur Vielfalt.
Also – lasst uns unsere Rechte nutzen.
Danke (!) für die Erinnerung an diese wunderbare Errungenschaft menschlicher Kultur.
Erst kürzlich war es mir ein Bedürfnis, an Artikel 1 des Grundgesetzes zu erinnern, als es in einer Diskussion um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der derzeitigen Flüchtlingskrise ging. Das berechtigte Interesse nach Schutz der Gesellschaft darf nicht mit dem Preis des wichtigsten Gutes erkauft werden, das diese Gesellschaft schützt und diese ausmacht.
Die Gründungsväter des Grundgesetzes haben nicht umsonst Artikel 1 GG mit einer Ewigkeitsgarantie versehen. Deutschland kann nicht sein ohne Artikel 1.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.